AGB
1. Geltungsbereich
(1) Soweit nichts anderes vereinbart wurde, gelten diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) für alle Leistungen zwischen dem Kunden und der
Fotobus Glücksmoment Firma, Inhaberin ist Christa Braun, Alte Freystädter Straße 9, 92361 Röckersbühl.
(2) Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam,
wenn sie von Fotobulli Glücksmomente ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser "Allgemeinen Geschäftsbedingungen"
unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen
und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die
unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am
nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Angebote und Vertragsabschluss
(1) Grundlage des Vertragsschlusses ist das jeweilige schriftliche Angebot von
Fotobus Glücksmomente, in dem die Leistungen und das Honorar festgehalten werden.
Die Angebote von Fotobulli Glücksmomente sind freibleibend und unverbindlich und
stellen eine Aufforderung an den Kunden dar, Fotobus Glücksmomente mit der
Durchführung von Dienstleistungen zu beauftragen.
(2) Durch die Beauftragung mit der Durchführung der gewählten Dienstleistung
gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Der
Vertrag zwischen dem Kunden und Fotobus Glücksmomente kommt durch die
schriftliche oder fernschriftliche Annahmeerklärung von Fotobus Glücksmomente
zustande. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden.
Lehnt Fotobus Glücksmomente nicht binnen 4 Wochen nach Auftragseingang die
Annahme ab, so gilt die Bestätigung als erteilt.
(3) Eine auftragsgemäße Ausführungshandlung durch Fotobus Glücksmomente ersetzt
die Auftragsbestätigung. Durch die Inanspruchnahme der Dienstleistung von
Fotobus Glücksmomente erklärt der Kunde die Annahme dieses Angebots und verzichtet
auf einen Zugang der Annahmeerklärung.
(4) Die auf der Homepage, in Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten
oder zum Angebot gehörenden Unterlagen, Zeichnungen, Abbildungen,
technischen Daten und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, sowie sie
nicht in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
(5) Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen
Auftragsbestätigung des Angebots. Nebenabreden oder Abänderungen, die den
Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Form.
3. Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde hat Fotobus Glücksmomente alle für die Auftragsdurchführung
notwendigen Informationen unverzüglich zu erteilen. Verzögerungen aus
fehlender Mitwirkung des Kunden gehen nicht zu Lasten von Fotobus Glücksmomente.
(2) Der Kunde sichert zu, dass die mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind,
Änderungen der persönlichen Daten oder wesentlicher vertraglicher
Informationen hat der Kunde Fotobus Glücksmomente unverzüglich schriftlich
mitzuteilen.
(3) Kunde sorgt für etwaig benötigte Standortgenehmigungen für den Fotobus-
Einsatz.
(4) Der Kunde sorgt für eine Stellfläche von mindestens 6x6m sowie Zugang zu
einer normalen Steckdose (230V) in max. 20 Metern Entfernung zum Fotobus-
Stellplatz.
4. Zahlung, Verzug
(1) Alle Honorare beinhalten die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer und
werden in der jeweils zum Vertragsschluss geltenden Höhe entsprechend des
Auftrags mit Rechnungsstellung sofort fällig. Bei verspäteter Zahlung gelten
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz als
vereinbart.
(2) Fotobus Glücksmomente ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse in
angemessener Höhe zu verlangen.
(3) Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, hat Fotobus Glücksmomente das Recht,
die Leistung zu verweigern.
5. Kündigung
(1) Der Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit Fotobus Glücksmomente
jederzeit zu kündigen. Storniert der Kunde einen Auftrag, so wird dem Kunden
eine Ausfallentschädigung in Rechnung gestellt. Die Ausfallentschädigung wird mit
ggf. bereits geleisteten Vorauszahlungen verrechnet. Die Ausfallentschädigung
staffelt sich wie folgt:
(2) Fotobus Glücksmomente wird im Falle einer Kündigung alle noch nicht beanspruchten
Aufwände (z.B. Benzingeld, Übernachtungskosten, etc.) soweit noch möglich
stornieren (Schadenminderungsverpflichtung nach §254 BGB).
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung für beide Vertragsparteien bleibt
hiervon unberührt.
6. Gewährleistung und Schadenersatz
- bis zu 6 Wochen vor dem ersten Einsatztag = 50 % des vereinbarten Honorars,
- danach = 100 % des vereinbarten Honorars.
(1) Fotobus Glücksmomente verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung und
sorgfältigen Auswahl und Überwachung der Leistungsträger nach den
Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns.
(2) Der Kunde hat Beanstandungen, Reklamationen und Beeinträchtigungen
unverzüglich [innerhalb von drei Werktagen nach Leistung durch Fotobus Glücksmomente] schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Für den Fall berechtigter
und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Schadenersatz
zu. Der Kunde erkennt an, dass ein Schadenersatzanspruch gegen Fotobus Glücksmomente der Höhe nach, gleich aus welchem Rechtsgrunde, auf das vereinbarte
Honorar beschränkt ist.
(3) Jedwede Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen
Unmöglichkeit der Leistung durch Unfall, Vandalismus, Diebstahl, Krankheit oder
Motorschäden sind ausgeschlossen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit von Fotobus Glücksmomente beruhen.
(4) Bei Outdoor-Veranstaltungen kann Fotobus Glücksmomente den Fotobus schließen
oder ggf. abbauen, wenn durch das Wetter eine Gefahr für den Fotobus oder für
die körperliche Unversehrtheit von anwesenden Personen besteht.
Fotobus Glücksmomente kann den Fotobus schließen oder abbauen, wenn Krawall oder
Aufruhr den Fotobus gefährden. Wird gemäß den vorstehenden Voraussetzungen
der Fotobus geschloßen oder abgebaut, ist der Kunde nicht berechtigt, daraus
Schadenansprüche irgendwelcher Art gegen Fotobus Glücksmomente herzuleiten.
7. Haftung
(1) Fotobus Glücksmomente haftet entsprechend den zwingenden gesetzlichen
Haftungsvorschriften.
(2) Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit
entstehende Schäden haftet Fotobus Glücksmomente nur, soweit uns bzw. unseren
Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Handeln oder eine schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht zur
Last fällt. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir -
gleich aus welchem Rechtsgrund - der Höhe nach beschränkt auf den
vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, der in der Regel den Betrag des
Honorars nicht überschreitet.
(4) Eine wesentliche Vertragspflicht umfasst solche Pflichten, die die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und
auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
8. Sonstiges
(1) Fotobus Glücksmomente darf vor, während und nach einer Veranstaltung Fotos zur
Dokumentation des Einsatzes anfertigen. Die Verwendung der Fotos für eigene
Werbezwecke ist zulässig, sofern keine Personen erkennbar sind. Der
Auftraggeber wird über eine Verwendung dieser Fotos informiert.
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Die Geschäftsbeziehungen zwischen Fotobus Glücksmomente und dem Kunden
unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-
Kaufrechts.
(2) Amtsgericht Neumarkt i. d. OPf.